Musik am Samstag Abend - mein bescheidener Beitrag

Bloged in Allgemein von euro Samstag November 3, 2007

Mir ist grad so metaphysisch, darum hier mein Beitrag:

Felyon

aus diesem Album, frei herunterzuladen bei besonic.de

Der Titel: Morgendämmerung

Gruß nach Wien und nach Rheda

(Ich mache das nur, um das Plugin mal zu testen ;-) )

Operation Willkür -Teil 4 - Versuch einer rechtlichen Bewertung

Bloged in Allgemein von euro Samstag November 3, 2007

Bevor das losgeht: Ich bin kein Jurist. Darum läuft eine Mailanfrage an Udo Vetter vom lawblog. Die Gehilfen des weiblichen Generalbundesanwalts, Frau Harms, haben mir ja dazu geraten.

Also zum 70. Jahrestag:Click (oder etwas verspätet zum 6. Jahrestag? Click)

Ich versuche das mal aufzudröseln.

Ausgangspunkt ist eine parlamentarische Demokratie, die aus einem verlorengegangenen Weltkrieg hervorgegangen ist.

Es gibt Parteien und freie Wahlen in einem demokratischen Bundesstaat.

Eine große Koalition zerbricht vor allem an der Frage einer geringfügigen Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung.

Eine weltweite Wirtschaftskrise erschüttert das Vertrauen in die Banken.

Eine Währungsreform bringt kurzzeitig Stabilität.

Obwohl es auch demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken gibt, scheitert die Republik in der Hauptsache an den antidemokratischen Kräften von rechts.

Nach der nächsten Machtübernahme wird Deutschland vor allem von den “Untermenschen” aus dem nahen Osten gesäubert.

Es gibt geheime Gefängnisse, in denen auch gefoltert wird.

Alle Deutschen werden unter Generalverdacht gestellt. Denunziantentum wird gefördert. Die Geheimpolizei erhält weitergehende Befugnisse.

Bis hierher ist alles durch Fakten belegt.

Ab hier führen wir mal hypothetisch einen fiktiven “Widerständler” ein, der zunächst an “der Sache” mitarbeitet und vielleicht dadurch sogar eine gewisse Karriere macht, den das alles aber auf Dauer “gegen den Strich bürstet” (sicher kein juristisch verwertbarer Begriff) und der sich - vielleicht zusammen mit Anderen - überlegt etwas dagegen zu unternehmen.

Schauen wir mal, was der gar nicht fiktive Stauffenberg zu seiner Verteidigung hätte vorbringen können:

Er selber lehnte die parlamentarische Demokratie ab. Und die war durch Adolf Hitler auch abgeschafft worden. Auf die Grundsätze der Weimarer Verfassung konnte und wollte er sich demnach auch nicht berufen.
Was ihm blieb, waren allgemeines Völker- und Menschenrecht.
Das war durch den Diktator weitestgehend pervertiert und außer Kraft gesetzt.
Verräter wurden erschossen - das war gemeinhin so üblich. Stauffenberg kannte die Regeln. Er hat vabanque gespielt und verloren. Eine rechtliche Beurteilung des Erschießungskommandos maße ich mir nicht an.

Wir feiern ihn heute noch(!) als Helden der Widerstandsbewegung. Er wird gemeinhin für seinen heldenhaften Märtyrertod verehrt.

Wenn ich mir die Anfangsbedingungen noch mal durchlese, komme ich zu dem zwingenden Ergebnis, dass wir uns spätestens nach dem “amerikanischen Reichstagsbrand” am 11.09.2001 - nein es handelt sich nicht mehr um eine VT! Wodurch ist WTC7 eingestürzt? Fakten bitte! - in der selben Situation befinden, in der sich die Welt Anfang der 30-er Jahre des vorigen Jahrhunderts befunden hat. Es ist ebenfalls kein Geheimnis, dass Adolf Hitler von den USA finanziert wurde “Millionen stehen hinter mir”(siehe Bild)

AIZ42 1932

Wie sieht es mit einer gesetzlichen Grundlage in heutiger Zeit aus?

Es gibt zunächst den Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

Das GG ist unmittelbar geltendes Recht (was ziemlich einmalig ist auf der Welt), d.h. es ist ohne Gesetze und Ausführungsbestimmungen gültig. Man kann sich direkt darauf berufen, Rechte sind einklagbar.

Die Väter der Verfassung haben ganz bewusst (nicht zuletzt durch Stauffenberg beeinflusst) auf ein Attribut verzichtet. Es steht dort nicht “gewaltfrei” - aber auch nicht explizit “gewaltsam”. Sie haben es offen gelassen. Hier spielt Verhältnismäßigkeit eine Rolle und Zielführung. D.h. es ist so wenig Gewalt anzuwenden wie möglich, um das Ziel zu erreichen. “Wenn andere Abhilfe nicht möglich ist” bedeutet, dass zunächst alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden müssen, bevor man zum Mittel des Widerstands greifen darf!

Dann gibt es den §129a StGB:

—————————————————————————————————–

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.
Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
3.
(weggefallen)

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2.
Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3.
Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4.
Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5.
Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) 1Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

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Eigentlich steht da, dass George Bush und seine ganze Administration in Deutschland unter Haftbefehl gestellt werden müssen, sowie alle, die sich an seinen völkerrechtswidrigen Massenmorden beteiligt haben. Und das sind eine ganze Menge deutscher Politiker und Wirtschaftsbosse.
Dafür haben sie das Ding aber nicht formuliert.
Sie wollten vielmehr ein Gegengewicht zum Art. 20 Abs.4 schaffen.

Wer sich also heute mit Widerstand gegen diejenigen Politiker beschäftigt, die es offen “unternehmen, diese Ordnung zu beseitigen”, wie sie z. T. sogar selbst bekennen (click), fällt u.U. unter den 129a und kann aus dem Verkehr gezogen werden.

Jetzt!

Jetzt ist gerade noch Zeit (hoffe ich), für “andere Mittel”. Werden diese nicht genutzt, wird ein neuer Stauffenberg unvermeidbar sein.

Um es klarzustellen: Ich warne lediglich vor einer Entwicklung, wie sie für mich ziemlich transparent vor mir liegt. Ich rufe NICHT! zum gewaltsamen Widerstand auf. Aber durchaus zum Widerstand!

Wenn es nach mir ginge - und da bin ich als eifriger Blogleser und Besucher einschlägiger Bürgerrechtsbewegungen nicht allein - würden alle antidemokratischen Kräfte, die sich einen Teufel scheren um das Grundgesetz und den Geist, in dem es entstand, einfach ihrer Ämter enthoben und vor Gericht gestellt.

Ich bitte darum, diese parlamentarische Demokratie nicht genauso zu opfern, wie einst die Weimarer Republik. Wenn ich irgendwas tun kann, über dies Blog hinaus, lasse man es mich bitte wissen.

Wenn nochwas reinkommt, Udo Vetters Antwort oder die des Justizministeriums, schiebe ich einen Teil 5 nach.

Ich hoffe, mit der kleinen Serie allen die Sinne geschärft zu haben für das Misstrauen gegenüber jeder Form von Heldenverehrung, für die Parallelen unserer Zeit zu der der ausgehenden Weimarer Republik (und den daraus resultierenden Folgen) und den Möglichkeiten und Grenzen dessen, was wir tun können, müssen und dürfen, um dem drohenden Unheil Einhalt zu gebieten.

Ich mache mir aber auch keine Illusionen. Dies ist das Blog Davids, dass kaum eine Chance hat, gegen die Massenmedien Goliaths.

Aber ich habe ein Backup. Und wenn meine Enkel mal fragen…

EuRo erklärt das Tempolimit [Satire]

Bloged in Humor von euro Samstag November 3, 2007

“Wofür brauchst du Tempo, du hast doch gar keinen Schnupfen.”
Das ist nicht gemeint!
Es geht um Tempo 130 auf Bundesautobahnen.
Das geht nicht.
Weil das nämlich viel zu schnell wäre. Wo darf man denn noch?
Aber das ist noch nicht alles.
Der Deutsche an sich neigt nämlich zum Aberglauben.
Keiner will es zugeben, aber wenn die 13 auf Autobahnen dominierte, gäb’s viel mehr Unfälle.
“Sich selbst erfüllende Prophezeihungen” nennt man das.
In vielen Hochhäusern gibt es keinen 13. Stock.
Stattdessen gibt es schon mal das Stockwerk 12a.
Und diese Maßnahme wäre noch viel katastrophaler.
Stellt euch mal vor es gäbe kein Tempo 130, sondern 129a - na aber hallo!!!!
Terrorgefahr. Alle Autofahrer fallen unter 129a. Furchtbarer Gedanke - aber irgendwie auch wieder folgerichtig - nirgendwo gibt es so viel Schläfer und Selbstmordattentäter, wie auf den BAB dieses Landes.
Warten wir mal ab, was sich durchsetzt.

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