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Irische Rebellen (Quelle)

Roberto J. De Lapuente 14.06.2008 17:06 Themen: Globalisierung Weltweit
Bestenfalls am Rande der Berichterstattung wird dargelegt, warum das Referendum betreffs Vertrag von Lissabon gescheitert ist. Schon an dieser Wortwahl muß man sich stoßen. Ein Referendum kann nicht scheitern!…
Print- und Broadcastmedien zeigen sich im Trauerflor. UnverstÀndnis nÀhrt ihr Programm. EnttÀuschung liest sich zwischen den Zeilen und ist aus den Tonlagen der Nachrichtensprecher heraushörbar. WÀhrend die einen in ihrer Trauer in JammertÀler versinken und meinen den Untergang des Abendlandes am Horizont erkennen zu können, flÃŒchten sich andere Trauernde in einen blÃŒmchenumrandeten Optimismus, der hartnÀckig glaubhaft machen will, dass das Schiff auf Kurs zu bleiben hat, wenn es den geheiligten Hafen auch wirklich erreichen möchte. Einig ist sich die Trauergemeinde aber in einer Sache: Schuld hat das irische Volk! Und ein großes deutsches Magazin schrieb schon im Vorfeld, dass die Iren rebellenhaft gesittet seien. Wer also bei einem Referendum, bei dem er zwischen zwei Positionen frei entscheiden darf, eine Ansicht vertritt, die den Kapital- und Machteignern zuwiderlÀuft, der ist ein Rebell! Selbst wenn er sein Rebellendasein in demokratische Strukturen wirft!
Bestenfalls am Rande der Berichterstattung wird dargelegt, warum das Referendum betreffs Vertrag von Lissabon gescheitert ist. Schon an dieser Wortwahl muß man sich stoßen. Ein Referendum kann nicht scheitern! Es kann nur ein Ergebnis zutage bringen. Gescheitert kann es nur fÃŒr denjenigen sein, der bestimmte Interessen vertritt. Eine Regierung aber, die ein Referendum einleitet, hat wertneutral das Ergebnis zu erwarten und anzunehmen. Dies entspricht dem demokratischen Sinn von Volksentscheiden. Man will in Erfahrung bringen, was das Volk denkt, und darauf aufbauend die nationale Politik ausrichten. Viele Faktoren werden in den Massenmedien behandelt, warum die Iren so widerspenstig votiert haben. Das Hauptargument, so wird klargemacht, ist das Anspruchsdenken des gemeinen Wohlstands-Iren, der Angst hat, seinen jÃŒngst erworbenen Reichtum - was Eliten fÃŒr Reichtum ansehen - zu verlieren. Diese Deutung, davon darf man ausgehen, soll die “irische Rebellion” in ein fressendes, saufendes und folglich wohlstandssuhlendes Licht rÃŒcken. Folglich war es irischer Egoismus, der die Menschen von der grÃŒnen Insel zu dieser bodenlosen Frechheit gegenÃŒber Europa - die ARD zeigte einen irischen Barkeeper in BrÃŒssel, der seine Landleute scharf kritisierte, weil sie lange UnterstÃŒtzung von der EU bekamen und dieser nun so in den RÃŒcken fielen - animiert hat. Welch unmenschlicher Dolchstoß, den das irische Volk uns EuropÀern da versetzt! Wegen der Inhalte, so soll es den Menschen in Europa eingebleut werden, habe man sich nicht so entschieden. Es war nur die selbstsÃŒchtige Angst um den eigenen satten Bauch. Sicher mag mancher deswegen so votiert haben - menschliche Entscheidungen sind ja zuweilen irrational und egoistisch geleitet -, aber es dÃŒrfte noch allerlei andere GrÃŒnde geben.

Die Iren wußten, dass sie das einzige Mitgliedsland Europas sind, welches per Referendum ÃŒber die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon zu entscheiden hat. Man darf also getrost festhalten, dass Irland die letzte verbliebene Demokratie in Europa ist! Immerhin, es geht ja nicht um eine NebensÀchlichkeit, sondern um die Installation einer neuen, nationale Verfassungen ÃŒberstÃŒlpende Universalverfassung, die zwar so nicht genannt wird, aber de facto als solche manifestiert wÀre. Und ÃŒber Verfassungen, so lehrt es uns das Völkerrecht, habe das Volk selbst abzustimmen. Freilich, in Deutschland haben wir das Zwischenstadium des Grundgesetzes ebensowenig per Volksentscheid ÃŒberwunden. Wir haben es ja ÃŒberhaupt nicht ÃŒberwunden - haben unser Grundgesetz ja immer noch -, sondern aus der Wiedervereinigung juristisch gesehen - und nicht nur juristisch, seien wir ehrlich! - einen Anschluß der DDR an die Bundesrepublik (Artikel 23 GG) gemacht. So umging man eine neue Verfassung, die ja per Grundgesetz im Falle einer Wiedervereinigung (Artikel 146 GG) verpflichtend gewesen wÀre. Aber daraus eine alte deutsche Tradition abzuleiten, die besagt, dass das deutsche Volk gar nicht ÃŒber Verfassungen abstimmen darf und will, weil es bei der nie vollzogenen Wiedervereinigung auch nicht gefragt wurde, entspricht der LÀcherlichkeit der hiesigen Eliten.
Wie weit es mit dem demokratischen VerstÀndnis der europÀischen Politikerkaste her ist, bedarf wirklich keiner großen Analyse. Die Referenden, die 2005 in Frankreich und den Niederlanden gegen die damalige EU-Verfassung ausfielen - der Lissaboner Vertrag ist ja nur eine Abwandlung des damaligen Werkes -, wurden mit dem neuen Verfassungsentwurf, der sich nun eben Vertrag nennt, nicht nur neutralisiert, sondern auch fÃŒr einen neuen Ratifizierungsprozess ausgeschaltet. Nun entschied nicht mehr das französische oder niederlÀndische Volk - denn diese haben nur im Falle einer neu zu installierenden Verfassung Mitspracherecht, nicht aber bei einem Vertrag -, sondern deren Abgeordnete, die sich in der Obhut ihrer Wirtschaftsfreunde schadlos halten und deren knallharte Handelsinteressen sie zu vertreten haben.

Und eben da sind wir beim Punkt: Der Tratado de Lisboa ist eben weniger eine Verfassung in dem Sinne, wie sich das der europÀische BÃŒrger vorstellt. Er bekennt sich nicht zur NeutralitÀt in Fragen der Wirtschaftsgestaltung, sondern macht den Freihandel zum einzigen und alleinigen Wirtschaftssystem, welches in Europa vorzuherrschen habe. Auch gegenÃŒber DrittlÀndern sei der Freihandel zu vertreten. Kurzum: Der Freihandel soll weltweit die einzige Wirtschaftsform sein, ohne Kompromisse. Wer sich auch außerhalb der EU-Mitgliedschaft nicht freihÀndlerisch gibt, mit dem werden keine GeschÀfte mehr gemacht. Und wer weiß, vielleicht erlaubt es die militÀrische Komponente des EU-Vertrages, dass man dann auch mit Waffen interveniert, wenn ein afrikanisches Land glaubt, es mÃŒsse Schutzzölle errichten, um den heimischen Markt etwas zu schonen? Dies alles ist sicher keine Randnotiz. Und man stelle sich vor, ein Mitgliedsstaat erkennt, dass es der Freihandel ist, der ihn an den Rand des Zusammenbruchs und Ruins bringt - die GrÃŒnde können vielfÀltiger Art sein -, er aber darf, aufgrund dieses Vertrages, seine Wirtschaft nicht neu strukturieren. Die Mitglieder der Regierungen Europas schwören aber beim Amtsantritt, Not vom Volke abzuwenden und fÃŒr das Wohl desselbigen einzutreten. Wie aber kann man das, wenn einem ein Vertrag solche engen SpielrÀume lÀßt? Denn Not abwenden und Wohl fördern könnte auch bedeuten - und wir wissen um die ökonomische Grundlage allen menschlichen Seins -, den Freihandel einzuschrÀnken, dem Sozialstaat - der ja mittels Freihandelsbekenntnis mehr und mehr demontiert wird - wieder zu rÃŒsten. Aber da werden sich die Herren an den Schalthebeln der Macht einfach auf den Vertrag berufen und Europa die Schuld geben. Davon kann man ausgehen! Und wenn dann ein Mitgliedsland doch den Vertrag bricht, wer will da ernsthaft glauben, dass die Union wort- und waffenlos zusieht? Der Bruch des Kontraktes könnte ja GelÃŒste bei anderen Mitgliedern hervorrufen und dann stÀnde die Union, die ja keine Vereinigung von EuropÀern, sondern eine Vereinigung der Konzerne ist, kurz vor dem Zusammenbruch.

Laut Völkerrecht steht es jedem Volk zu, zu einer neuen Verfassung befragt zu werden. Wenn natÃŒrlich die Verfassung Vertrag genannt, umgeht man solche demokratischen Spielereien mit zynischem LÀcheln. Sollte man aber die Völker Europas befragen, so hat jede Nation fÃŒr sich selbst zu stimmen. Es geht beispielsweise nicht an, dass das portugiesische Volk die maltesische Verfassung aufhöbe, oder Polen das deutsche Grundgesetz. Konkreter: Es gibt völkerrechtlich betrachtet kein europÀisches Volk, welches zu befragen wÀre. Deshalb es nicht machbar, alle 500 Millionen Einwohner der EuropÀischen Union in einer großen, allgemeinen Wahl zu befragen. Jedes Referendum muß innerhalb des jeweiligen Mitgliedslandes vollzogen werden. Viele nationale Referenden, alle fÃŒr sich selbst gÃŒltig, kein internationales Referendum! Einen europÀischen Mehrheitsbeschluss kann es völkerrechtlich betrachtet nicht geben, wÀre, sofern man es doch in dieser Weise vollziehen wÃŒrde, juristisch gesehen wertlos und fÃŒr die Menschen nicht verpflichtend. Dieses Szenario von einem lÀnderÃŒbergreifenden EU-Referendum ist keine Phantasie, sondern wurde schon mehrmals in ErwÀgung gezogen. Vorallem deshalb, weil man damit rechnet, dass es gerade jÃŒngere EU-Mitglieder wÀren, die sich - auch aus Dankbarkeit und Hoffnung - fÃŒr eine EU-Verfassung entscheiden wÃŒrden. Diese wÃŒrden die skeptischeren Völker Europas ÃŒberstimmen und den Anschein von demokratischer LegitimitÀt erfÃŒllen.
Verfassungsimmanente Werte hin oder her: Wenn eine Verfassungsinstallation so vollzogen wird, ist sie nicht legitim umgesetzt. Dabei spielt es auch gar keine Rolle mehr, ob der EU-Vertrag den neoliberalen Dogmen Folge leistet oder eine aufgeklÀrte, weitsichtige, menschenliebende, ethisch einwandfrei Sammlung von GrundsÀtzen ist. Denn eine Verfassung, egal welcher Coleur, muß vom SouverÀn legitimiert werden - direkt und unmittelbar.

Die Kritik an der Vorgehensweise der Installation ist in den Massenmedien nicht aufzufinden. Ebensowenig findet man kritische Stimmen am weiteren Inhalt - die absolutistische Grundlage des Freihandels wurde ja schon angesprochen - des Vertrages. Man liest oder hört kaum etwas ÃŒber das ErmÀchtigungsgesetz, welches sich im Artikel 48, Absatz 6 widerspiegelt. Dort kann der EuropÀische Rat aus freien StÃŒcken “eine Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen […] ÃŒber die Arbeitsweise der EU” erwirken. Der Staatsrechtler Schachtschneider legt dar, dass dies bedeuten wÃŒrde, der nicht demokratisch legitimierte EuropÀische Rat könne, ohne dass die nationalen Legislativen oder das EuropÀische Parlament zustimmen mÌßten, die Bestimmungen des Vertrages und damit die “Spielregeln”, nach denen Politik und Gesetze gemacht werden, jederzeit abÀndern. WÃŒrde dieser Vertrag in Kraft treten, sei “Deutschland keine Demokratie mehr” - Schachtschneider attestiert dies aber auch schon der heutigen Bundesrepublik, weil er eine Parteien- und Medienoligarchie nicht als Demokratie bezeichnen möchte -, woraus sich eine Widerstandslage nach Artikel 20, Absatz 4 GG ergÀbe.
Von der demokratischen Wirkungs- und Arbeitsweise der EU ist hierbei noch gar nicht zu sprechen. Alles was innerhalb der EU an Gesetzen - Richtlinien genannt - erlassen wird, ist nicht einem demokratischen Verfahrensweg zu verdanken, sondern bÃŒrokratischer Beamtelei. Das vielgerÃŒhmte EuropÀische Parlament ist gar kein Parlament. Es unterliegt einer ungleichen Stimmengewichtung, hat kein Initiativrecht, kann also nicht aus eigener Kraft Gesetze hervorbringen und ebensowenig ein Beschlußrecht, dass es berechtigen wÃŒrde, Gesetze zu beschließen. Lediglich einige wenige, (noch) nicht gesetzlich fixierte Themenbereiche, werden im EuropÀischen Parlament erörtert. Was innerhalb der EU geschieht, ist die Abkehr vom demokratischen Standard, um es durch einen verbeamteten Überwachungs-, Kontroll- und Umsetzungsapparat zu ersetzen. Gesetze entstehen nicht mehr aus der Notwendigkeit heraus, nicht auf Belange des Volkes grÃŒndend, sondern auf die Initiative eines Beamten, der - gerade in BrÃŒssel - von Lobbyisten umringt ist und sicher weiß, mit denen gut umzugehen. Diese fÃŒtternde Hand wird freilich nicht gebissen. Man entwirft Richtlinien, erzÀhlt den Menschen in EU-Europa, das EuropÀische Parlament hÀtte dies beschlossen - was einer glatten LÃŒge entspricht - und legitimiert somit das Unrecht aus dem staubigen Hinterzimmer eines Gesetzesschmiedes, der vom Volk soviel Ahnung hat wie von Ethik und Anstand. Von EU-Richtlinien, Arbeitsweisen der EU-Gremien, der Wirkungslosigkeit des EuropÀischen Parlaments, so schÀtzt Schachtschneider ein, wissen die nationalen Politiker hierzulande - und wahrscheinlich ÃŒberall in EU-Europa - wenig bis gar nichts.
Gleichwohl findet sich genausoviel Kritik zur militaristischen Ausgestaltung Europas in den Massenmedien - nÀmlich gar keine! Man hÀlt es dort scheinbar fÃŒr wenig bedenkenswert, dass die neue EU mit Artikel 42, Absatz 1, Satz 3 bereits fÃŒr militÀrische Reformen bereitsteht, wenn auch nur eine “Übereinstimmung mit den GrundsÀtzen der Charta der Vereinten Nationen” besteht. Alleine die GrundsÀtze reichen aus! Von der Verpflichtung aller Mitgliedsstaaten, ihre militÀrische FÀhigkeiten schrittweise zu verbessern, ganz zu schweigen! Die militÀrische Komponente des Lissaboner Vertrages soll den Primatsanspruch der EU geltend machen, soll dazu fÃŒhren, dass die EU sich - ganz im Stile des US-Imperialismus - fÃŒr “geopolitische Notwendigkeiten” handlungsfÀhig macht. Diese Notwendigkeiten, wir kennen es von den Rechtfertigungen der US-Administration, werden als “Akt der Wehrhaftigkeit”, als Form prÀventiver Selbstverteidigung ausgelegt. Der EU-Vertrag soll diese Auslegung natÃŒrlich vereinfachen. Wenn man dann EU-wichtige Pipelines per MilitÀreinsatz schÃŒtzt, hat man immerhin eine Verfassung auf seiner Seite, die den Mord und den Totschlag vielleicht nicht ausdrÃŒcklich erlaubt, aber immerhin nicht schwer verurteilt.

Die Entscheidung des irischen Volkes, man kann es gar nicht laut genug hinausschreien, war ein Segen fÃŒr die Völker Europas. Das wollen die Machthabenden freilich nicht hören. FÃŒr sie gilt nur die Umsetzung des Freihandels. Die ersten Stimmen wollen Irland ausklammern und ein “Kerneuropa” mit geltendem EU-Vertrag umsetzen. Hinweg also auch die Einstimmigkeit, die man sonst als maßgebendes Kriterium angesehen hat! Auch daran wird meßbar, wie es um den demokratischen Geist in Europa bestellt ist. Man geht jeden Schritt, um ja nicht die Völker selbst fragen zu mÃŒssen und wenn sie dann doch gefragt werden mÃŒssen, weil nationale Verfassungen ein Referendum bindend machen, dann schließt man eben jene Mitgliedsnation aus.
Und damit die noble Runde der sogenannten StaatsmÀnner - die ja nichts anderes als Marionetten der Konzerne sind - auch einen Grund zum Feiern hat, zeichnete man Angela Merkel, unter deren Ratsvorsitz im ersten Halbjahr 2007 dieser Mist angehÀuft wurde, mit dem Karlspreis aus. Einen Preis, der jenen verliehen wird, die sich um die EuropÀische Einigung und Integration bemÃŒhen. Solche Preise, die sich selbsterklÀrte Eliten fÃŒr andere selbsterklÀrte Eliten erdenken, sind natÃŒrlich wenig aussagekrÀftig. Den Karlspreis gibt es seit 1949. Ich wage zu behaupten, dass man auch Adolf Hitler 1941 diesen Preis verliehen hÀtte, wenn er da schon existiert hÀtte. Immerhin war zu dieser Zeit Europa unter der Herrschaft einer Regierung - Marionettenregierungen eingeschlossen - gestanden. Hat nicht Charlemagne, nach dem der Preis ja benannt ist, in Àhnlicher, wenngleich archaischer Form, Mitteleuropa erobert? FÃŒr die Eliten in Politik und Wirtschaft zÀhlt doch nicht das Wer, sondern lediglich das Ob und Wie. Thoreau zitierend: “… doch weil sie selten moralische Urteile fÀllen, könnten sie - ohne es zu wollen - ebensowohl dem Teufel dienen wie Gott.”

Und Leuten, die sich kritisch mit dieser Gesellschaft auseinandersetzen, die dagegen anschreiben und anschreien, die demonstrieren und ihre Mitmenschen aufklÀren, die von sich behaupten, dieser Regierung nicht mehr untertan sein zu können, Leuten wie uns, die via Internet fÃŒr AufklÀrung und Einsicht stehen - oft glÃŒcklos und ohne Erfolg -, nennt man Verfassungsfeinde…
[email protected] http://ad-sinistram.blogspot.com/2008/06/irische-rebellen.html

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